Hüpfburg Fragen

„Hüpfburg Fragen“! Trotz sorgfältiger Aufbereitung unserer Webseite, Anleitungsvideos und vielen Erklärungen gibt es die die „Hüpfburg Fragen“. Daher haben wir Fragen und Antworten die häufig gestellt werden hier zusammen gefaßt. Wir haben die wichtigsten und meist gestellten Fragen für Sie zusammen gefasst.

Die wohl häufigste gestellte Hüpfburg Frage „WIE BESTELLE ICH EINE HÜPFBURG“?!

1. DATUM – Das Datum ist wichtig damit wir nachsehen können ob die gewünschte Hüpfburg noch frei ist. Oder Sie ist bereits vergeben, dann senden wir Ihnen Alternativen. Das Datum entscheidet auch wann und wo Sie die Hüpfburg abholen können. Ob Sie für ein Wochenende buchen oder für einen einzelnen Tag.

2. ORT u. ADRESSE – Vorallem bei Lieferungen ist es sehr wichtig, damit wir wissen wo wir hin liefern dürfen. Wenn bei Ihnen die privat Adresse von der Eventlocation abweicht dann geben Sie uns bescheid. Sollten Sie keine Adresse haben (wegen Neubau, Parkanlage usw.) schicken Sie eine Wegbeschreibung mit. Wenn Sie Koordinaten für Google Map haben dann senden Sie uns diese bitte mit.

3. MOBILNUMMER – Ist uns wichtig damit wir Sie bei Änderungen oder gesonderten Terminvereinbarungen erreichen können. Festnetznummern können Sie uns auch senden, Mobilnummern sind uns aber lieber.

4. VOR- u. NACHNAME – Ist uns wichtig da wir gerne wissen wer unsere Kunden aber auch Mieter sind. Ebenso das Geburtsdatum bei Privatpersonen und Kontaktdaten bei Firmenkunden. Angegebener Name ist gleich Mieter und somit Vertragspartner bei Privatpersonen.

Nach dem Zusenden Ihrer Daten erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Diese muss unterschrieben an uns zurückgesendet werden. Wenn Sie keinen Drucker oder Scanner haben genügt uns ein Screenshot von Ihrem Smartphone. Ausgedruckte Formulare können Sie fotographieren und uns senden.

FAQ

1. DÜRFEN SIE ALS ERWACHSENER UNSERE HÜPFBURGEN BENÜTZEN?

Wenn Sie eine Hüpfburg von uns mieten, dann berücksichtigen Sie bitte, dass eine Benützung durch Erwachsene nicht vorgesehen und somit untersagt ist. Aufgrund des hohen Gewichtes kann es zu Beschädigungen an den Hüpfburgen und Material kommen.

2. WAS PASSIERT BEI EINER BESCHÄDIGUNG DER HÜPFBURG?

Kommt es bei der Nichteinhaltung der Benützungsvorschriften zu einem Schaden werden Ersatz und Reparaturkosten vom Mieter übernommen. Beziehungsweise haftet dieser dafür. Beispiele sind: Spitze Gegenstände Äste, Nägel, Spielzeuge, Haarspangen, Buttons, Benützung mit Schuhen, hinaufklettern auf die Hüpfburgenwände, Nichteinhaltung der Alters- und Gewichtsbeschränkung, Fehler beim Auf- und Abbau der Hüpfburg.

3. AB WELCHER ANZAHL AN HÜPFBURG-GEBLÄSEN WIRD KEIN STARKSTROM BENÖTIGT

Für unsere Luftburgen genügt ein 230 V Anschluss. Die Luftburgengebläse sind permanent in Betrieb, da sonst die Hüpfburg zusammen fallen würde. Sie verbrauchen im Durchschnitt 1,5 KW – 1,8 KW. Das heißt je nach Model können Sie eine oder zwei an einen Stromanschluß anstecken. Ab drei wird es einwenig eng und es wird ein zweiter Anschluß benötigt.

4. WIE HOCH IST DER STROMVERBRAUCH EINER LUFTBURG?

Je nach Größe und Model der Luftburgen verbrauchen diese unterschiedlich viel Strom. Die Hüpfburgengebläse liegen zwischen 400 Watt und 1.500 Watt.

5. WIE WERDEN DIE LIEFERKOSTEN BERECHNET?

Bitte geben Sie bei einer Anfrage unbedingt Ihre Adresse an, nur so können wir die Fahrzeit und die zurückgelegte Entfernung mit dem Kilometergeld berechnen.

6. WIE SCHWER IST ES ALS LAIE EINE HÜPFBURG AUFZUSTELLEN?

Je nach Größe und Gewicht benötigen Sie 1-2 Helfer. Für die Aufstellung der Luftburg erhalten Sie von uns Material plus Zubehör. Für den Abbau der Luftburg informieren wir Sie gerne bei der Abholung. Oder geben Ihnen gegebenenfalls eine Anleitung mit. Ebenso finden Sie auf unserer Webseite Videoanleitungen.

7. WIE SIEHT ES MIT DER LIEFERUNG UND DER ABHOLUNG AUS?

Je nach Wunsch des Kunden, steht es Ihnen frei die Luftburg selbst abzuholen und aufzustellen oder sie zustellen zu lassen. Je nach Entfernung des Wohnortes können die Liefer- und Aufstellungskosten variieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bei einer Selbstabholung die Luftburg selbst aufstellen und abbauen müssen. Dieser Aufwand ist bei unserer Lieferung inkludiert.

8. WIE KANN ICH EINE LUFTBURG FIX FÜR MEINE VERANSTALTUNG MIETEN?

Nachdem Sie eine schriftliche Anfrage per mail an uns gestellt haben, bekommen Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns. Wenn Sie diese unterschrieben per mail an uns gesendet haben ist Ihre Buchung gültig.

9. WIE SIEHT ES MIT DER ABHOLUNG FÜR SELBSTABHOLER AUS?

Sie können die Luftburg von unserem Lager in Baden / Tribuswinkel abholen. Für die Abholung benötigen Sie einen Termin der ebenfalls schriftlich bekannt geben werden muss. Tag und Uhrzeit werden dann mit uns fixiert. Die Luftburgen sind in einem Transportsack je nach Art der Luftburg ist dieser unterschiedlich in Größe und Gewicht. Beispiel Luftburg Klassik: 1,4 m lang, 90 cm Durchmesser und 110 KG. Unsere kleinen Luftburgen sind PKW geeignet, für die mittleren bis großen Hüpfburgen empfehlen wir ein großes Auto welches leer ist.

10. ZUBEHÖR FÜR LUFTBURGEN

Sie erhalten von uns ein Gebläse mit 1,1 oder 1,5 KW. Das Gebläse muss im Dauerbetrieb sein!!! Ebenso erhalten Sie von uns eine Unterlagsplane zur Schonung der Unterseite. Für das Zusammenrollen der Luftburgen geben wir Gurte mit, diese dürfen Sie nicht behalten, sondern sind wieder zur Einrollung der Luftburg gedacht. Auf Anfrage geben wir Ihnen eine Kabeltrommel mit. Etwaiges Zubehör wie Fussbälle, Basketballbälle, Dartpfeile, Verankerungen und Gewichte wollen wir wieder zurück haben. Diese bleiben auch nach der Vermietung unser Eigentum.

11. RETOURNIERUNG

Wann kann ich meine Luftburg zurück bringen? Die Luftburgen können am Wochenende in unserem Lager in Baden / Tribuswinkel zurückgebracht werden. Die genauen Uhrzeiten betreffend Retournierung sind einzuhalten. Bei nicht eingehaltenen Uhrzeiten werden Stehzeiten verrechnet.

12. Hüpfburg Fragen: WANN ENTFÄLLT MEINE KAUTION

Bei der Abholung der Luftburg wird ausnahmslos eine Kaution hinterlegt.

Die Kaution erhalten Sie zurück wenn die Luftburg sauber und ohne Beschädigung übergeben wird.

In folgenden Situationen bekomme ich meine Kaution nicht zurück:

  • Ich bringe die Luftburg nicht zeitgerecht zurück
  • Es fehlt Zubehör oder wurde beschädigt zum Bespiel: Gurte oder Spanngurte
  • Hüpfburgenbeschädigung
  • Naße oder feuchte Luftburgen müssen getrocknet und gereinigt werden, daher wird ein Teilbetrag abgezogen
  • Die Luftburg wird nicht im Transportsack zurück gebracht
  • In der Luftburg befinden sich Verschmutzungen: Beispiele Kaugummi, Confetti, Äste, Laub, Luftballons, diverse Flüssigkeiten, Erde, Kinderschminke etc. (Fremdkörper)
  • Die Luftburg wird nicht eingerollt übergeben
  • Die Luftburg schaut aus dem Transportsack raus
  • Befestigungsmaterial wurde nicht zurück gegeben
  • Das Gebläse oder die Einschlaghaken sowie Gewichte fehlen
  • Unterlagsplane wird nicht zurück gegeben
  • Sportmatten werden nicht zurück gegeben

13. Hüpfburg Fragen: WIE SIEHT ES BEI SCHLECHTWETTER AUS?

Stornofreie Absage für Luftburgen ist 24 Std. vor Veranstaltungstermin möglich und gilt nur für Selbstabholer. Bei einer Bestellung inkl. Lieferung muss die Absage 48 Std. vor Veranstaltungstermin erfolgen. Als stornofreie Gründe gelten bei uns nur Regen, Schnee und Sturmwarnungen. Innerhalb der 24 Std. oder 48 Std. Frist verrechnen wir 50-100 % der ausgemachten Summe.

14. Hüpfburg Fragen: WAS MUSS ICH BEI SCHLECHTWETTER TUN WENN DIE LUFTBURG BEREITS AUFGESTELLT WURDE?

Bei Regen oder Schnee sind unsere Gebläse abzustellen und in einen trockenen Bereich zu bringen. Durch Nässe können die Gebläse beschädigt werden. Für etwaige Beschädigungen haftet der Veranstalter. Bei leichten Regen geben wir Ihnen sicherheitshalber eine zweite Plane mit welche Sie über die Hüpfburg geben können. Wenn der Regen nachgelassen hat können Sie die Luftburg wieder aufblasen und trocknen. Wischen Sie die Nähte mit Tüchern ab und lassen Sie die Hüpfburg solange aufgeblasen bis Sie trocken ist. Bringen Sie uns eine nasse Luftburg zurück so steht es uns frei eine Trocknungspauschale von Ihnen einzufordern.

15. MUSS ICH BEI NICHTABHOLUNG STORNOKOSTEN BEZAHLEN?

Sollten Sie ein Miet-Gerät, ein Eventmodul oder ein anderes bewegliches Mietobjekt bereits von uns gebucht oder reserviert haben und dieses auch bereits mit einer Zeichnung durch Ihrerseits bestätigt haben, so fallen bei Nichtabholung und verabsäumter Stornierung Stornokosten von mindestens 50% des Mietpreises an.

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